Allgemeine Infos zur Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:
[extern]https://www.monheimer-wohnen.de

 

Es gibt rechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.

Diese Vorgaben gelten auch für die Stadt Monheim am Rhein.

Und damit für die Monheimer Wohnen.

Eine Vorgabe heißt:

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Abkürzung dafür ist: BGG NRW.

Eine andere Vorgabe heißt:

Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Abkürzung dafür ist: BITVNRW.


Das BGG NRW und die BITVNRW sagen:

Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.

Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Amt.

Alle sollen die Internet-Seiten
lesen und verstehen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

Deshalb muss auch die Seite
von der Monheimer Wohnen barriere-frei sein.
 


Wie wurde die Barriere-Freiheit geprüft?

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Stadt Monheim am Rhein
haben die Barriere-Freiheit selbst geprüft.

Dafür gibt es im Internet einen BITV-Test.

Den Test finden Sie auf dieser Internet-Seite:

[extern]bitvtest.de

 

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

Achtung!

Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.


Hält sich die Monheimer Wohnen an die Vorgaben?

Die SEG und die Stadt Monheim am Rhein wollen sich an die Vorgaben halten.

Aber sie erfüllen noch nicht alle Vorgaben.

Manche Teile von der Internet-Seite haben noch Barrieren.


Wo sind noch Barrieren?

Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei:
 

Einige PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei

PDF-Dokumente sind meistens Text-Dokumente.

Wir arbeiten daran, alle PDF-Dokumente barrierefrei zu machen.

Das dauert aber noch etwas.


Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?

Die Erklärung ist vom 19. Januar 2022.


So können Sie uns erreichen

Haben Sie eine Barriere
auf unserer Internet-Seite gefunden?

Haben Sie ein anderes Problem?

Oder brauchen Sie mehr Infos zur Barriere-Freiheit?


Dann sagen Sie uns das.Leichte Sprache Bild: Ein Computer, auf dem Bildschirm eine E-Mail

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:

[E-Mail]redaktion@monheim.de


Schlichtungs-Verfahren

Ein Schlichtungs-Verfahren funktioniert so:

Ein Mensch mit Behinderungen hat eine Barriere
auf der Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle gefunden.

Zum Beispiel auf der Internet-Seite
von der Stadt Monheim am Rhein.

Deshalb hat sich der Mensch
bei der öffentlichen Stelle beschwert.

Aber die öffentliche Stelle hat nicht geantwortet.

Oder die öffentliche Stelle
hat die Barriere nicht abgebaut.

Dann kann sich der Mensch mit Behinderungen
bei der Schlichtungs-Stelle melden.

Die Schlichtungs-Stelle prüft:

  • Was ist das Problem?
  • Wie können wir das Problem lösen?

 

Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?

Und Sie haben uns über das Kontakt-Formular geschrieben?

Oder Sie haben uns eine E-Mail oder einen Brief geschrieben?

Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet?

Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie ein Schlichtungs-Verfahren machen.

Ein Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

 

Mehr Infos zum Schlichtungs-Verfahren bekommen Sie

auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:

[extern]Ombuds-Stelle Nordrhein-Westfalen

 

Hier sind die Kontakt-Infos von der Schlichtungs-Stelle:

Ombuds-Stelle für barriere-freie Informations-Technik
des Landes Nordrhein-Westfalen


Das ist die Telefon-Nummer:Leichte Sprache Bild: Telefon

02 11 85 53 45 1


Leichte Sprache Bild: Ein Computer, auf dem Bildschirm eine E-Mail

Das ist die E-Mail-Adresse:
[E-Mail]ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 


Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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