Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.monheimer-wohnen.de veröffentlichte Internetseite.
Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.
Diese Internetseite ist nur zum Teil mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Die Internetseite unterläuft aktuell noch einigen technischen Überarbeitungen, danch wird diese Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend aktualisiert.
Die Stadt Monheim am Rhein ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.
Diese Erklärung wurde am 19. Januar 2022 zuletzt überarbeitet und überprüft.
Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.
Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf Monheimer-wohnen.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.