Dokumente und Richtlinien

Wohnberechtigungs-Schein

Die Abkürzung für Wohnberechtigungs-Schein ist: WBS.

Einen WBS braucht man für bestimmte Wohnungen.

Diese Wohnungen nennt man auch: Sozial-Wohnungen.

Sozial-Wohnungen sind besonders günstig.

 

Nur bestimmte Menschen dürfen eine Sozial-Wohnung mieten.

Das sind Menschen, die nur wenig Geld haben.

Zum Beispiel Menschen, die Arbeitslosen-Geld bekommen.

Oder Menschen, die sehr wenig Geld verdienen.

Diese Menschen können beim Amt einen WBS beantragen.

Mit einem WBS kann man eine Sozial-Wohnung mieten.

 

Haben Sie einen WBS beim Amt bekommen?

Ein WBS gilt für 1 Jahr.

Ein WBS gilt in ganz Nordrhein-Westfalen.

Auf dem WBS steht:

  • für so viele Menschen gilt der WBS
  • für so große Wohnungen gilt der WBS

 

Wichtig:

Eine Wohnung muss zu den Infos auf einem WBS passen.

Sonst kann man die Wohnung nicht mit einem WBS mieten.

Dann kostet die Wohnung mehr Geld.

 

Mehr Infos zum WBS finden Sie hier:

[extern]Wohnberechtigungs-Schein

Richt-Linien

Viele Menschen interessieren sich 
für die Wohnungen von der Monheimer Wohnen.

Das sind mehr Menschen als es Wohnungen gibt.

Deshalb gibt es für die Bewerbungen wichtige Grundlagen.

 

Jede einzelne Bewerbung wird genau geprüft.Leichte Sprache Bild: Ein mann hakt Punkte auf einer Liste ab

Die Monheimer Wohnen 
möchte diese Menschen besonders unterstützen:

  • Familien mit Kindern
  • Menschen, die eine barrierefreie Wohnung brauchen
  • Menschen, die schon in Monheim am Rhein wohnen
  • Menschen, die in Monheim am Rhein arbeiten

 

Deshalb werden diese Menschen bei der Bewerbung bevorzugt.

Die Monheimer Wohnen 
unterstützt auch Menschen in besonderen Notlagen.

Das sind zum Beispiel:

  • Menschen ohne Wohnung
  • Frauen in Frauen-Häusern

 

Das sind die ausführlichen Regeln von der Monheimer Wohnen:

[PDF]Richt-Linien

 

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

Achtung!

Die Richt-Linien sind in schwerer Sprache.

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