Wohnberechtigungs-Schein
Die Abkürzung für Wohnberechtigungs-Schein ist: WBS.
Einen WBS braucht man für bestimmte Wohnungen.
Diese Wohnungen nennt man auch: Sozial-Wohnungen.
Sozial-Wohnungen sind besonders günstig.
Nur bestimmte Menschen dürfen eine Sozial-Wohnung mieten.
Das sind Menschen, die nur wenig Geld haben.
Zum Beispiel Menschen, die Arbeitslosen-Geld bekommen.
Oder Menschen, die sehr wenig Geld verdienen.
Diese Menschen können beim Amt einen WBS beantragen.
Mit einem WBS kann man eine Sozial-Wohnung mieten.
Haben Sie einen WBS beim Amt bekommen?
Ein WBS gilt für 1 Jahr.
Ein WBS gilt in ganz Nordrhein-Westfalen.
Auf dem WBS steht:
Wichtig:
Eine Wohnung muss zu den Infos auf einem WBS passen.
Sonst kann man die Wohnung nicht mit einem WBS mieten.
Dann kostet die Wohnung mehr Geld.
Mehr Infos zum WBS finden Sie hier:
Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.