Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Sozialwohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein gilt ab Erteilung für ein Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen und enthält Angaben über die Personen und die Wohnräume, beziehungsweise die Wohnfläche der Wohnung, welche mit diesem bezogen werden darf.
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einem mehrstufigen Prüfverfahren. Besonderen Wert wird durch die Monheimer Wohnen unter anderem auf die Förderung von Familien mit Kindern sowie Menschen mit einem dringenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum gelegt. Ebenso werden Menschen, die bereits in Monheim am Rhein wohnen oder die hier ihren Arbeitsplatz haben, bei der Vergabe bevorzugt. Besonders geachtet wird auch auf besondere soziale Notlagen. Hiervon profitieren Menschen, die wegen unverschuldeter Wohnungslosigkeit dringend ein neues Zuhause benötigen oder Frauen, die derzeit in Frauenhäusern untergebracht sind. Bei Schwangeren zählt auch das noch ungeborene Kind bereits als Familienmitglied.